11.06.23 | Vollzeit | Wahlen bei Laufen | www.gommern.deDiese müssen Sie beantragen. Allgemeine Informationen Bevor Sie die Nutzung einer genehmigungspflichtigen Anlage ändern dürfen, benötigen Sie eine Genehmigung zur Nutzungsänderung (Baugenehmigung). Dazu stellen Sie bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde einen Antrag auf Nutzungsänderung (Bauantrag
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