11.02.24 | Vollzeit | Wahlen bei Laufen | www.gommern.deDas berechtigt ist, die Bundesflagge zu führen, meldet Sie der Reeder an. Hierzu haben Sie dem Reeder die dafür notwendigen Angaben zu machen. Die Meldepflicht besteht in beiden Fällen nicht, soweit Sie in Deutschland für eine Wohnung gemeldet sind. Voraussetzungen Das Binnenschiff muss für ein Schiffsregister
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