14.04.24 | Vollzeit | Wahlen bei Laufen | www.gommern.deDieselben Voraussetzungen wie bei der erstmaligen Erteilung der Aufenthaltserlaubnis erfüllt sein. Das heißt - Die Geltungsdauer Ihrer aktuellen Aufenthaltserlaubnis wird in naher Zukunft ablaufen. - Sie wollen Ihre selbstständige oder freiberufliche Tätigkeit in Deutschland fortführen. - Ihre selbständige Tätigkeit steht
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